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Tibetische Medizin Definition Bei der tibetischen Medizin handelt es sich um eine asiatische Heilkunde, die mit der ayurvedischen Medizin und der Traditionellen Chinesischen Medizin verwandt ist. Herkunft Die Ursprünge der tibetischen Medizin lassen sich bis in die vorbuddhistische Zeit (ungefähr 2000 v. Chr.) zurückverfolgen. Mit der Einführung des Buddhismus in Tibet im 7. Jahrhundert n. Chr. wurde auch die tibetische Schrift weiter entwickelt. Verschiedene medizinische Texte wurden ins Tibetische übersetzt, so dass auch Verfahren der indischen und der chinesischen Medizin Eingang in die tibetische Heilkunst fanden. Im 8. Jahrhundert schrieb Yuthok Yonten Gonpo (708-833), ein tibetischer Arzt, eine erste Version der vier Medizintantras („Gyüshi“) als Synthese der bekannten medizinischen Wissenssysteme. Auf der Basis der alten Texte verfasste Yuthok Yonten Gonpo der Jüngere (1126-1202) im 11. Jahrhundert die heutige Version des „Gyüshi“, das als Grundlagenwerk der tibetischen Medizin gilt. Grundlagen Die tibetische Medizin ist eng mit den philosophischen Grundprinzipien des Buddhismus verknüpft. Nach buddhistischer Auffassung ist „geistige Unwissenheit“ die Ursache aller Krankheiten. Diese Unwissenheit äussert sich in der Illusion, dass der Mensch ein Individuum sei, das getrennt von seiner Umwelt existiert. Die Begriffe „Ich“ und „Mein“ führen zur Entstehung der drei „Geistesgifte“ Hass, Ignoranz und Gier, die wiederum die drei Körperenergien rLung/Lung (Wind, das bewegende Prinzip), Tripa/mKrispa (Galle, das wärmende Prinzip) und Beken/Bekan/Badgan (Schleim, das stabilisierende und kühlende Prinzip) beeinflussen. Die drei Körperenergien Wind, Galle und Schleim beherrschen alle vitalen Funktionen des Organismus und stehen in enger Verbindung mit den fünf Elementen Erde, Wasser, Feuer, Wind und Äther (Raum). © 2010 by EMindex Nach Kenntnis des EMR verwenden zurzeit die nachfolgenden Versicherer die EMR-Registrierung in irgendeiner Form. Bitte beachten Sie, dass diese Angaben zu den Versicherern lediglich informativen Charakter haben und keinen Anspruch auf Vergütung vermitteln. Jeder Versicherer entscheidet selbst, ob er eine Methode vergütet, in welchem Umfang er Vergütungen leistet und ob er die Vergütung von weiteren oder anderen Voraussetzungen als der EMR-Registrierung abhängig macht. Jeder Versicherer kann diesen Entscheid jederzeit abändern. Wir empfehlen Ihnen daher grundsätzlich, vor Behandlungsbeginn immer eine Kostengutsprache des Versicherers einzuholen.
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