|
Klassische Massage Definition Die klassische Massage ist ein manuelles Behandlungsverfahren, das überwiegend zur Vorbeugung und Behandlung von Erkrankungen des Bewegungsapparats eingesetzt wird. Herkunft Massieren ist weltweit eine der ältesten Behandlungsmethoden. Bereits in chinesischen Schriften aus dem Jahr 2600 v. Chr. wurden Massagehandgriffe beschrieben, und auch in der indischen Heilkunst sind frühe Beschreibungen von Massagen in Verbindung mit ätherischen Ölen und Kräutern bekannt. Die griechischen Ärzte Hippokrates (460-375 v. Chr.) und Galenos (129-199 n. Chr.) wendeten Massagen als Heilmethoden an und trugen dadurch zu deren Verbreitung in Europa bei. Während des Mittelalters gerieten die Massagemethoden teilweise in Vergessenheit. Erst im 16. Jahrhundert setzte der französische Chirurg Ambroise Paré (1510-1590) wieder Massagen zur Rehabilitation nach Operationen ein und etablierte die Behandlung auf diese Weise erneut in der Medizin. Grundlagen Bei der klassischen Massage werden mit den Händen Druck- und Zugreize auf Gewebe und Muskeln ausgeübt. Die Berührungen haben zum einen eine direkte körperliche Wirkung, in dem sie verkrampfte Muskulatur dehnen und entspannen. Dadurch werden auch Schmerzen, die durch Verspannungen entstehen, beseitigt. Zum anderen übt die Massage einen positiven Einfluss auf den Herzschlag, den Blutdruck, die Atmung und die Verdauung aus und fördert so die Entspannung und das Wohlbefinden. © 2009 by EMindex Nach Kenntnis des EMR verwenden zurzeit die nachfolgenden Versicherer die EMR-Registrierung in irgendeiner Form. Bitte beachten Sie, dass diese Angaben zu den Versicherern lediglich informativen Charakter haben und keinen Anspruch auf Vergütung vermitteln. Jeder Versicherer entscheidet selbst, ob er eine Methode vergütet, in welchem Umfang er Vergütungen leistet und ob er die Vergütung von weiteren oder anderen Voraussetzungen als der EMR-Registrierung abhängig macht. Jeder Versicherer kann diesen Entscheid jederzeit abändern. Wir empfehlen Ihnen daher grundsätzlich, vor Behandlungsbeginn immer eine Kostengutsprache des Versicherers einzuholen.
|
||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||