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Medizinischer Masseur FA SRK (Med. Mass.)

Definition

Medizinischer Masseur ist eine Berufsbezeichnung. Medizinische Masseure behandeln Patienten mit verschiedenen manuellen und apparativen Methoden wie Massagen oder Verfahren der physikalischen Therapie.

Herkunft

Das Massieren gehört weltweit zu den ältesten Behandlungsmethoden. Diese einfache, aber wirkungsvolle Form der Gesundheitspflege wird in vielen Kulturkreisen praktiziert. Besonders in den östlichen Ländern wurde die Heilwirkung der Massage schon immer hoch eingeschätzt, eine Tatsache, die in den vielen, traditionell überlieferten Massagetechniken dieser Gebiete zum Ausdruck kommt. In Europa dagegen geriet die Massage während des Mittelalters weitgehend in Vergessenheit, da sie von der Kirche als unmoralisch abgelehnt wurde. Eine Renaissance erlebte die Massage erst im 19. Jahrhundert, als der schwedische Masseur Pehr Henrik Ling (1776-1839) eine Gymnastik mit Massagegriffen entwickelte. Auf der Grundlage dieser sogenannten schwedischen Massage entwickelte der Berliner Orthopäde Albert Hoffa (1859-1907) die heute gebräuchlichen Techniken der klassischen Massage, die zunächst nur von Ärzten praktiziert wurden. In der Folgezeit entstanden daraus zahlreiche Massagetechniken, die in vielen Gesundheitssystemen zu einem festen Bestandteil der medizinischen Behandlung geworden sind. Massagen werden heutzutage nicht mehr von Ärzten, sondern von Masseuren oder Physiotherapeuten durchgeführt. Die Ausbildung zum Masseur ist in den meisten europäischen Staaten gesetzlich geregelt und anerkannt. In der Schweiz wird die Ausbildung derzeit noch durch das Schweizerische Rote Kreuz SRK reglementiert.

Grundlagen

Medizinische Masseure arbeiten im Gesundheitswesen in den Bereichen Gesundheitsförderung, Prävention und Therapie. Arbeitsstätten sind vor allem Arztpraxen, Kliniken und Rehazentren, Physiotherapiepraxen, Kur- oder Wellness-Institutionen. Auch eine freiberufliche Tätigkeit ist möglich. Die Leistungen des Medizinischen Masseurs sind in der Schweiz nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der Grundversicherung, sondern müssen über die Zusatzversicherung abgerechnet werden.

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