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Das ErfahrungsMedizinischen Register EMR: Hintergrundinformationen

Das ErfahrungsMedizinische Register EMR in Basel (Schweiz) ist eine unabhängige, gesamtschweizerisch tätige Institution, die ein Qualitätslabel im Bereich der Komplementär- und Alternativmedizin (KAM) vergibt. Das EMR überprüft anhand von definierten Qualitätskriterien, den sogenannten Registrierungsbedingungen, die Ausbildung, die praktische Erfahrung und die Fortbildung von Therapeuten, die in der KAM tätig sind. Therapeuten, die die Qualitätskriterien des EMR erfüllen, werden vom EMR registriert und erhalten das EMR-Qualitätslabel. Dieses Qualitätslabel ist für viele Schweizer Krankenversicherer eine Voraussetzung, um Leistungen aus dem Be-reich der KAM zu vergüten.

Hintergrund

Der Markt der Komplementär- und Alternativmedizin in der Schweiz ist gross und bisher nur wenig reguliert: Qualifikation und Berufszulassung für Therapeutinnen und Therapeuten sind nicht einheitlich geregelt, denn es gibt kaum Diplome oder Schulen, die gesamtschweizerisch anerkannt sind. Neben gut qualifizierten Therapeuten, die teilweise eine mehrjährige Ausbildung absolviert haben, gibt es nicht wenige Therapeuten, die nur über eine minimale oder gar keine Ausbildung verfügen. In der Schweiz bieten über 3’000 Ärzte und rund 20'000 nicht-ärztliche Therapeuten insgesamt über 200 komplementär- und alternativmedizinische Methoden an. (1)

Zum Schutz der Patienten ist es wichtig, dass KAM-Therapeuten über eine gute Ausbildung verfügen, auf ihrem Gebiet praktische Erfahrungen gesammelt haben und sich auch nach Abschluss der Ausbildung regelmässig fortbilden. Durch die Vergabe eines Qualitätslabels leistet das EMR einen Beitrag zur Qualitätssicherung im Bereich der KAM. Dabei arbeitet das EMR eng mit Sachverständigen der Krankenversicherer, mit Vertretern von Schulen und Verbänden der KAM und mit weiteren Experten zusammen.

Das EMR führt selbst keine Ausbildungen, Fortbildungen oder Prüfungen durch. Dies hat den Vorteil, dass das EMR allen Therapeutinnen und Therapeuten – unabhängig von ihrer Verbandszugehörigkeit oder von den absolvierten Schulen – offen steht und dass für alle die gleichen Qualitätskriterien gelten.

Geschichte

Das EMR ist eine Abteilung der Firma Eskamed AG in Basel und besteht seit 1994. Zurzeit arbeiten rund 40 Mitarbeiter im EMR.

Bis Ende 1998 führte das EMR ausschliesslich im Auftrag der Krankenversicherung Swica Registrierungen von Therapeuten im Bereich der KAM durch. Anfang 1999 kam es zu einer Vereinbarung mit der Interessengemein-schaft für die Qualitätssicherung in der Komplementärmedizin (IGQSK), einer Gruppe von fünf grossen Krankenversicherern (Helsana, CSS, Concordia, Wincare, Swica). Im Rahmen dieser Vereinbarung prüfte das EMR die Angaben von KAM-Therapeuten anhand von Anerkennungskriterien, denn die Versicherer benötigten ein System, mit dem die Qualität der Aus- und Fortbildung von Therapeuten sichergestellt werden konnte. Daraus entwickelte das EMR in den folgenden Jahren ein eigenes, unabhängiges Qualitätslabel. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es keine gesamtschweizerisch tätige Instanz, die sich professionell mit der Überprüfung und Registrierung von Therapeuten befasste, diese mussten sich bis dahin bei jedem Krankenversicherer einzeln anmelden. Heute genügt ein einziger Eintrag beim EMR, um alle angeschlossenen Krankenkassen zu erreichen.

Zurzeit verwenden über 40 Krankenversicherer das EMR-Qualitätslabel bei der Rückvergütung von Therapien der KAM an ihre Kunden. Per Herbst 2009 sind circa 16'500 Therapeuten beim EMR registriert.

Registrierungsbedingungen und -ablauf

Die Bedingungen für eine EMR-Registrierung sind in den Reglementen des EMR festgehalten (vgl. www.emr.ch). Um das EMR-Qualitätslabel zu erhalten, muss ein Therapeut im Rahmen eines Registrierungsgesuchs verschiedene Unterlagen und Nachweise über seine berufliche Qualifikation beim EMR einreichen. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

  • Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung an einer professionellen Ausbildungsstätte in Schul- und in Erfahrungsmedizin. Die Anzahl der Ausbildungsstunden ist abhängig von der ausgeübten Therapiemethode.
  • Jährliche Fortbildungspflicht
  • Dokumentation einer ausreichenden Berufserfahrung
  • Berufsmässige Ausübung der therapeutischen Tätigkeit (keine «Hobby-Therapeuten»)
  • Guter Leumund (Auszug aus dem Zentralstrafregister)
  • Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung
  • Anerkennung der Auskunftspflicht gegenüber den Patienten und das Führen von Patientendokumentationen

Nachdem der Antrag vom EMR sorgfältig überprüft und genehmigt worden ist, wird der Therapeut registriert und auf die EMR-Therapeutenliste aufgenommen. Die EMR-Registrierung wird jährlich anlässlich der obligatorischen Fortbildungskontrolle erneuert.

Gesetzliche Grundlagen in der Schweiz

Gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) vom 18. März 1994 muss jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz eine obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abschliessen (2). Die Leistungspflicht der Krankenversicherer für von Ärzten durchgeführte Therapien in den Methoden Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie und Traditionelle Chinesische Medizin wurde 2005 vom Bundesamt für Gesundheit aufgehoben (3). Lediglich die ärztliche Akupunktur sowie über 25’000 komplementärmedizinische Arzneimittel werden heute noch über die OKP vergütet. Sämtliche nicht-ärztliche Therapeuten können ihre Leistungen nur über die Krankenversicherer abrechnen, wenn ihre Patienten eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Gemäss Angaben des Bundesamtes für Gesundheit haben rund 70% der Versicherten eine solche Zusatzversicherung. Demnach ist rund ein Drittel der Schweizer Bevölkerung nicht zusatzversichert und muss die Angebote der KAM aus eigener Tasche bezahlen (4).

Seit dem 17. Mai 2009 ist die KAM in der Schweizer Verfassung verankert. Der neue Artikel 118a der Bundesverfassung lautet: «Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin.» (5)

Kostenerstattung durch Schweizer Krankenversicherer

In der Regel werden Leistungen von Therapeuten mit EMR-Qualitätslabel von den dem EMR angeschlossenen Krankenversicherern vergütet. Die Krankenversicherer sind für die Vergütung von erfahrungsmedizinischen Leistungen jedoch nicht zwingend an die Therapeutenliste des EMR gebunden, sondern entscheiden frei, ob sie einzelne Therapeuten als Leistungserbringer anerkennen und in welchem Umfang sie deren Rechnungen rückerstatten wollen. Mit dem Eintrag in die Therapeutenliste kann ein Therapeut also nicht automatisch mit einer Rückerstattung seiner Leistungen rechnen. Auf diese Entscheidungen der Krankenversicherer hat das EMR keinen Einfluss. Ablehnungen von Rückerstattungen sind jedoch äusserst selten.

Die Vergütung von Leistungen durch EMR-Therapeuten ist somit abhängig von der Versicherungspolice, dem Krankenversicherer und der Behandlungsmethode. Patienten sollten daher vor Beginn einer KAM-Behandlung immer bei ihrem Krankenversicherer eine Kostengutsprache einholen.

Behandlungsmethoden der Komplementär- und Alternativmedizin

Das EMR registriert Therapeuten, die eine oder mehrere der 125 Methoden ausüben, die auf der Methodenliste des EMR stehen. Die Methodenliste entstand in Zusammenarbeit mit Vertretern von Versicherern und Experten der KAM. Sie wird in regelmässigen Abständen überprüft und an die neuesten Erkenntnisse und Anforderungen angepasst. Die 125 Methoden auf der Methodenliste reichen von A wie Akupunktur über F wie Feldenkrais und O wie Osteopathie bis hin zu W wie Wirbelsäulen-Basis-Therapie.



Weitere Informationen:

ErfahrungsMedizinisches Register EMR,
eine Abteilung der Eskamed AG
Postfach 158, 4011 Basel
Telefon: 061 226 94 40
Fax: 061 227 93 29

www.emr.ch

21. September 2009


EMindex ist eine Dienstleistung der Eskamed AG