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Das EMR-Qualitätslabel: ein Gütesiegel für Therapeuten der Erfahrungsmedizin Im Bereich der Komplementär- und Alternativmedizin (KAM) gibt es in der Schweiz bis heute kaum eine offiziell anerkannte Ausbildung. Dies bedeutet, dass sich theoretisch jeder «Therapeut» nennen und Behandlungen durchführen kann, auch wenn er über keine oder nur eine ungenügende Ausbildung verfügt. Aus diesem Grund hat das EMR ein einzigartiges Qualitätssicherungssystem entwickelt: Anhand von definierten Qualitätskriterien, den sogenannten Registrierungsbedingungen, überprüft das EMR die Ausbildung, die praktische Erfahrung und die Fortbildung von Therapeuten, die in der KAM tätig sind. Therapeuten, die die Qualitätskriterien des EMR erfüllen, werden vom EMR registriert und erhalten das EMR-Qualitätslabel. Dieses Qualitätslabel ist für viele Schweizer Krankenversicherer eine Voraussetzung, um Leistungen aus dem Bereich der KAM zu vergüten. EMR-Qualitätskriterien Die Bedingungen für eine EMR-Registrierung sind in den Reglementen des EMR festgehalten (vgl. www.emr.ch). Um das EMR-Qualitätslabel zu erhalten, muss ein Therapeut im Rahmen eines Registrierungsgesuchs verschiedene Unterlagen und Nachweise über seine berufliche Qualifikation beim EMR einreichen. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
Erfüllt ein Therapeut diese Registrierungsbedingungen, so kann er sich damit gegenüber nicht registrierten Therapeuten und Scharlatanen abgrenzen und sich somit einen Marktvorteil verschaffen. Die EMR-Registrierung wird jährlich anlässlich der obligatorischen Fortbildungskontrolle erneuert. Diese Fortbildungspflicht trägt dazu bei, das Wissen und die Fachkompetenz der Therapeuten auf dem neuesten Stand der Erkenntnisse zu halten. Derzeit verfügen rund 16'500 Therapeuten in der Schweiz und teilweise im angrenzenden Ausland über ein EMR-Qualitätslabel. Das Qualitätslabel und sein Gebrauch Das EMR vergibt sein Qualitätslabel nur an Therapeuten der Erfahrungsmedizin. Es gibt derzeit keine Zertifizierung von Schulen, Verbänden, Lehrgängen oder Kompetenzprüfungen. Ausschliesslich Therapeuten, die das EMR-Qualitätslabel erhalten haben, dürfen dieses unter Hinweis auf die Methoden, für welche die Kriterien erfüllt sind, in ihrer Kommunikation verwenden. Bei Verfall oder Entzug des Labels ist der Therapeut verpflichtet, seine Klienten darauf aufmerksam zu machen. Grenzen des Qualitätslabels Patienten, die einen Therapeuten mit EMR-Qualitätslabel wählen, können davon ausgehen, dass ihr Therapeut seinen Beruf seriös erlernt hat, dass er sich regelmässig fortbildet und dass er seine Verpflichtungen gegenüber seinen Patienten kennt. Das EMR-Qualitätslabel stellt jedoch keine Garantie für den Behandlungserfolg dar. Auch kann das EMR nicht die Qualität der täglichen Arbeit eines Therapeuten oder seine soziale Kompetenz überprüfen. Für Beschwerden über einen Therapeuten oder seine Behandlungsmethoden müssen sich die Patienten direkt an den Kantonsarzt, den jeweiligen Berufsverband oder an ihren Krankenversicherer wenden. Kostenerstattung durch Schweizer Krankenversicherer In der Regel werden Leistungen von Therapeuten mit EMR-Qualitätslabel von den dem EMR angeschlossenen Krankenversicherern vergütet. Die Krankenversicherer sind für die Vergütung von erfahrungsmedizinischen Leistungen jedoch nicht zwingend an die Therapeutenliste des EMR gebunden, sondern entscheiden frei, ob sie einzelne Therapeuten als Leistungserbringer anerkennen und in welchem Umfang sie deren Rechnungen rückerstatten wollen. Mit dem Eintrag in die Therapeutenliste kann ein Therapeut also nicht automatisch mit einer Rückerstattung seiner Leistungen rechnen. Auf diese Entscheidungen der Krankenversicherer hat das EMR keinen Einfluss. Ablehnungen von Rückerstattungen sind jedoch äusserst selten. Die Vergütung von Leistungen durch EMR-Therapeuten ist somit abhängig von der Versicherungspolice, dem Krankenversicherer und der Behandlungsmethode. Patienten sollten daher vor Beginn einer KAM-Behandlung immer bei ihrem Krankenversicherer eine Kostengutsprache einholen.
ErfahrungsMedizinisches Register EMR, 21. September 2009 |
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